Umzüge nach dem Bundesumzugskostengesetz - BUKG
Stark durch Erfahrung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz berufsbedingt wechseln müssen, besteht meist die Möglichkeit, die Umzugskosten über Ihren Dienstherren erstatten zu lassen. Hierfür gelten jedoch spezielle Anforderungen an das entsprechende Angebot des jeweiligen Umzugsunternehmens. Wir haben durch unsere langjährige Arbeit auf diesem Gebiet bereits eine Vielzahl solcher Umzüge durchgeführt und sind mit den geltenden Bestimmungen bestens vertraut. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot im Einklang mit den geltenden Regelungen zur Vorlage bei Ihrem Dienstherren. Ganz unkompliziert.
Darüber hinaus sind wir Rahmenvertragspartner der Bundeswehr.
Unser Einzugsgebiet
Unser Einzugsgebiet erstreckt sich in einem Umkreis von ca. 50 km um Köln. Hierzu gehören nicht nur große Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn, Mönchengladbach oder Wuppertal. Auch in Bergisch Gladbach, Bergheim, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Krefeld, Leverkusen, Neuss, Pulheim, Remscheid, Solingen und allem dazwischen sind wir für Sie da.
Egal, ob sie innerhalb unseres Einzugsgebietes umziehen möchten, oder ob es sie hinaus in andere Bundesländer zieht. Auch Umzüge in benachbarte Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Schengenraums sind möglich.
Der volle Service
Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen an, die zu einem professionell organisierten Umzug dazugehören. Dabei entwickeln wir uns stehts weiter und finden neue, zeitgemäße Lösungen. Ein Beispiel hierfür ist unsere vollkommen kontaktlose Online Video-Besichtigung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen umfangreichen Einpackservice an, montieren sperrige Möbelstücke oder setzen einen Möbellift ein, wenn das Treppenhaus doch einmal zu eng sein sollte. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unser komplettes Serviceangebot.
Das spiegelt sich auch in unseren Bewertungen wieder. Vertrauen Sie den Meinungen von über 160 zufriedenen Kunden auf Google.de.
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Haben wir Sie überzeugt?
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Mo.-Fr. von 09:00 bis 17:00 Uhr
+49 (0) 221 500 6536
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