Versicherung beim Umzug

Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden

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von René Wegener

Ein Umzug ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch organisatorisch anspruchsvoll – besonders dann, wenn dabei etwas beschädigt wird. 

Inmitten von Kartons, Möbeln und Hektik stellt sich oft die Frage: Wer haftet bei Schäden? Ob Sie selbst, Freunde oder ein professionelles Umzugsunternehmen den Umzug durchführen – ein ausreichender Schutz einer Versicherung ist bei Umzugsschäden entscheidend. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann eine Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden greift, welche Policen sinnvoll sind und wie Sie sich effektiv vor bösen Überraschungen schützen.

Versicherung bei Umzugsschäden

Nicht jede Versicherung zahlt automatisch bei einem Umzugsschaden. Die entscheidende Frage ist: Wer führt den Umzug durch? Wenn Sie ein professionelles Umzugsunternehmen wie Wegener Umzugslogistik beauftragen, genießen Sie einen gesetzlichen Grundhaftung nach § 451g HGB. Damit sind Transportschäden bis zu 620 €/m³ versichert.

Anders sieht es bei privaten Wohnortwechseln aus. Ziehen Sie mit Freunden um, kommt eventuell bei Umzugsschäden eine private Haftpflichtversicherung infrage – sofern diese entsprechende Schäden nicht ausschließt. In vielen Fällen bleiben Betroffene jedoch auf den Kosten sitzen.

Wer haftet bei Umzugsschäden?

Die Haftung bei einem Umzug richtet sich nach der Art des Umzugs:

  • Umzug mit einem professionellen Umzugsunternehmen:
    Wir haften im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Der Schaden muss jedoch zeitnah gemeldet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • privater Umzug mit Freunden oder Bekannten:
    Helfer handeln oft aus Gefälligkeit. Kommt es zu Schäden durch Umzugshelfer, haften diese in der Regel nicht – außer bei grober Fahrlässigkeit. Eine Haftpflicht für den Umzug mit Freunden ist nicht standardmäßig geregelt.
  • selbstverschuldete Schäden:
    Wenn Sie selbst etwas beschädigen, greift bei Ihrem Umzug eventuell eine Privathaftpflicht, jedoch meist nicht bei sogenannten gefahrgeneigten Tätigkeiten wie dem Transport großer Möbel.

Wann die Haftpflichtversicherung zahlt – und wann nicht

Die Haftpflichtversicherung springt bei Umzugsschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen ein. Typischerweise greift sie, wenn Sie oder ein Mithelfer versehentlich fremdes Eigentum beschädigen – beispielsweise die Treppenhauswand oder den Boden im alten Mietobjekt. Wichtig ist: Der Schaden muss nicht absichtlich entstanden sein, darf aber auch nicht grob fahrlässig verursacht worden sein. Es ist ratsam, im Vorfeld den genauen Versicherungsschutz zu prüfen oder gleich ein Umzugsunternehmen mit Versicherungsschutz zu beauftragen.

Risiken beim Wohnungswechsel: Sachschäden clever vermeiden

Ein Sachschaden beim Wohnungswechsel kann schnell hohe Kosten verursachen. Zu den häufigsten Schäden zählen:

  • zerkratzte Möbel
  • beschädigte Elektrogeräte
  • eingedrückte Wände oder Türen
  • Schäden im Treppenhaus oder Aufzug

 

Wir setzen auf professionelles Equipment, hochwertiges Verpackungsmaterial und geschultes Personal, um genau diese Risiken zu minimieren. Sollte dennoch ein Schaden auftreten, sind Sie durch unsere Grundhaftung bestens abgesichert – ein Service, den wir Ihnen kostenlos anbieten.

Umzugsversicherung für Privatpersonen: Wann sie sinnvoll ist

Eine Umzugsversicherung für Privatpersonen ist dann eine Überlegung wert, wenn der gesamte Wohnortwechsel selbstständig durchgeführt wird. Sie kann Schäden am eigenen Eigentum während des Transports absichern – vorausgesetzt, der Versicherungsschutz wird rechtzeitig vor dem Umzug abgeschlossen und das Umzugsgut detailliert dokumentiert. Doch Vorsicht: Viele dieser Policen sind eingeschränkt, teuer oder unflexibel.

Schäden an Möbeln beim Umzug versichern

Gerade teure oder antike Möbel sind beim Standortwechsel besonders gefährdet. Wer beim Umzug im Falle von möglichen Schäden seine Möbel versichern möchte, sollte darauf achten, dass der Versicherer auch Transportschäden abdeckt. Bei Wegener Umzugslogistik schützen wir Ihr Eigentum mit Luftpolsterfolie, Stretchverpackungen und maßgeschneiderten Transportlösungen – von der Glaskommode bis zum Designerbett. Im Fall der Fälle greift unsere Versicherung – ohne, dass Sie sich um etwas kümmern müssen.

Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden – richtig absichern

Die Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden ist kein Thema, das man erst angeht, wenn etwas kaputtgeht. Es ist eine zentrale Frage der Planung. Wer mit Wegener Umzugslogistik umzieht, profitiert nicht nur von Erfahrung, Know-how und Kundenservice, sondern auch von einer inkludierten Grundhaftung – ohne Zusatzkosten, ohne Kleingedrucktes.

Vermeiden Sie unnötige Risiken. Sparen Sie sich Streitigkeiten mit Freunden, Ärger mit Versicherungen oder Kosten für Ersatzanschaffungen. Ziehen Sie sicher, fair und professionell um – mit Wegener Umzugslogistik.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung bei Umzugsschäden

Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde oder Familie?

In der Regel haftet niemand. Schäden durch private Helfer gelten rechtlich als unentgeltliche Gefälligkeit, weshalb kein automatischer Anspruch auf Schadenersatz besteht. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln könnte eine Haftung beim Umzug greifen – allerdings ist der Nachweis in der Praxis schwierig und selten erfolgreich. Selbst wenn eine Privathaftpflichtversicherung besteht, schließen viele Policen „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ wie das Tragen schwerer Möbel aus. Daher ist es ratsam, im Vorfeld den Versicherungsschutz zu prüfen oder auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, um rechtlich abgesichert zu sein und mögliche Konflikte im Freundeskreis zu vermeiden.

Wie funktioniert die Neuwertversicherung von Wegener Umzugslogistik?

Ganz einfach: Sofern gewünscht vermitteln wir Ihnen eine zusätzliche Transportversicherung auf Neuwertbasis zu einem kleinen Aufpreis. Das bedeutet: Wird ein versicherter Gegenstand beschädigt, erhalten Sie den Betrag, der für eine Neuanschaffung nötig ist – nicht den Zeitwert. Die Versicherung greift auch bei hochwertigen Möbeln oder technischen Geräten und bietet damit zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Grundhaftung hinaus. So können Sie Ihrem Umzug entspannt entgegensehen – mit dem guten Gefühl, dass im Schadensfall für Sie vorgesorgt ist.

Was muss ich tun, wenn ein Schaden entsteht?

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie ihn unverzüglich bei uns. Wir kümmern uns um die zügige Abwicklung und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen schnell, transparent und unkompliziert bearbeitet wird. Auch bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.

Ist eine separate Umzugsversicherung für Privatpersonen sinnvoll?

Nur dann, wenn Sie den Umzug komplett selbst durchführen. In solchen Fällen kann eine separate Umzugsversicherung für Privatpersonen sinnvoll sein, um Schäden am eigenen Eigentum oder an fremdem Besitz abzusichern – vor allem, wenn wertvolle Möbel oder Technik transportiert werden. Bei einem Umzug mit unserem Unternehmen ist eine zusätzliche Versicherung hingegen meist nicht nötig – unser umfassender Schutz, inklusive Neuwertversicherung bis 10.000 €, ist bereits im Preis enthalten und deckt die wichtigsten Risiken zuverlässig ab. So können Sie entspannt umziehen, ohne sich über mögliche Schäden Gedanken machen zu müssen.

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