Wohnen im Alter: So beantragen Sie Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und Umzüge
von Roy Gatzke | Gatzke & Kiziok GmbH
Für pflegebedürftige Menschen und Senioren kann ein Umzug eine erhebliche Entlastung darstellen.
Oft sind die bisherigen Wohnungen nicht mehr barrierefrei oder entsprechen nicht den Bedürfnissen, die mit einem Pflegegrad einhergehen. In solchen Fällen gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für einen Umzug oder für die Anpassung des bisherigen Wohnumfelds durch die Pflegekasse bezuschussen zu lassen. Wie Sie diese Unterstützung erhalten und was Sie bei der Beantragung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind Maßnahmen, die die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen in ihrem Zuhause verbessern sollen. Dazu zählen vor allem bauliche Veränderungen, wie etwa der Einbau eines Treppenlifts, der Umbau des Badezimmers, die Installation von Rampen oder der Austausch von Türrahmen und Möbeln, um die Zugänglichkeit und Sicherheit zu erhöhen.
Doch nicht immer lässt sich ein Zuhause mit baulichen Veränderungen ausreichend an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen anpassen. In solchen Fällen kann auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung sinnvoll sein. Dabei müssen die Umzugskosten nicht vollständig selbst getragen werden – die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten. Wegener Umzugslogistik hilft Ihnen nicht nur beim Umzug, sondern auch bei der Beantragung des Zuschusses.
Die Finanzierung durch die Pflegekasse: So funktioniert's
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen (ab Pflegegrad 1) und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen benötigen, können Sie eine Förderung von bis zu 4.180 Euro beantragen. Dies gilt auch für Umzüge, die notwendig sind, um in eine barrierefreie Wohnung oder eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Umzugskosten, wenn diese Maßnahmen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit und zur Verbesserung der Lebensqualität erforderlich sind.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Pflegekasse unterstützt nicht nur bauliche Veränderungen am bestehenden Wohnraum, sondern auch Umzugskosten, die durch die Verlagerung in eine für den Pflegebedürftigen geeignetere Wohnung entstehen. Dies umfasst:
- Transport- und Umzugskosten
- Kosten für die Einrichtung der neuen Wohnung (z.B. Möbel, die barrierefrei sind)
- Umbau- oder Renovierungskosten, um die Wohnung den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen anzupassen
Wichtig: Die Förderung ist auf den Höchstbetrag von 4.180 Euro begrenzt. Wenn die Umzugskosten diesen Betrag überschreiten, müssen die Differenzbeträge selbst getragen werden. Es lohnt sich jedoch, frühzeitig mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten, um genau zu klären, welche Maßnahmen und Kosten übernommen werden.
Wie beantragt man die Förderung?
Der Antrag auf Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. Der Antrag kann formlos erfolgen, doch es empfiehlt sich, einen detaillierten Kostenvoranschlag von einem Umzugsunternehmen oder Handwerker beizufügen, der die geplanten Maßnahmen beschreibt.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Beratung einholen: Lassen Sie sich von Experten wie Wegener Umzugslogistik beraten, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind. Ein erfahrenes Umzugsunternehmen, das auf den Umzug von Senioren und pflegebedürftigen Menschen spezialisiert ist, kann Ihnen helfen, alle notwendigen Schritte zu durchlaufen und die passenden Maßnahmen zu identifizieren.
- Kostenaufstellung erstellen: Stellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung der benötigten Maßnahmen zusammen. Bei einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung gehören dazu Transportkosten, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen sowie eventuell neue Möbel.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein. Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, darunter den Kostenvoranschlag und eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen. Der Antrag muss in der Regel vor der Durchführung der Maßnahmen eingereicht werden.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt eine Genehmigung, wenn die Maßnahmen als notwendig und sinnvoll erachtet werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Maßnahmen umgesetzt werden.
- Rechnung einreichen: Nach der Durchführung der Maßnahmen, sei es ein Umzug oder Umbauten, reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung bei der Pflegekasse ein.
Warum Sie auf die Expertise von Wegener Umzugslogistik zählen können
Bei Wegener Umzugslogistik haben wir uns auf den Umzug von Senioren und pflegebedürftigen Menschen spezialisiert. Wir bieten nicht nur einen reibungslosen Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung, sondern unterstützen Sie auch bei der Beantragung von Zuschüssen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – von der ersten Beratung bis hin zur Durchführung des Umzugs und der Kommunikation mit der Pflegekasse. So machen wir den Umzug für Sie so stressfrei und unkompliziert wie möglich.
Fazit
Ob Umzug in eine barrierefreie Wohnung, in eine Pflegeeinrichtung oder Anpassungen am bestehenden Wohnumfeld – mit den entsprechenden Zuschüssen können Sie die Kosten für viele Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen decken. Lassen Sie sich von Wegener Umzugslogistik unterstützen, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft und Sie von den finanziellen Förderungen profitieren können.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Haben Sie Fragen zu den Zuschüssen oder möchten Sie mehr über unseren Umzugsservice erfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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